ALLGEMEINE KAUFBEDINGUNGEN Stand Dezember 2003

Allgemeines:
Jede Bestellung ist vom Auftragnehmer durch Bekanntgabe der zuständigen Kontaktperson für die Auftragsabwicklung und dem Auftragsabwicklungsterminplan unter Verwendung des vorbereiteten Vordruckes zu bestätigen. Mangels Bestätigung innerhalb von 10 Tagen in schriftlicher Form gelten die allgemeinen Kaufbedingungen als einvernehmlich vereinbart, wenn nicht ausdrücklich schriftlich entgegenstehende Vereinbarungen abgeschlossen sind. Mengenkontraktbestellungen bedürfen zur Gültigkeit einer gesonderten Einzelbestellung.


Lieferung:
Über jede erfolgte Lieferung ist uns vom Auftragnehmer ein Lieferschein sowie eine Gewichtsliste, ein Maßverzeichnis o. dgl. unter Anführung unserer Bestellnummer einzusenden. Für die Ermittlung des Gewichtes, Maßes usw. sind nur die von unserem
Werk bei Einlangen der Ware vorgenommenen Feststellungen maßgebend. Mehrlieferungen, die über die bestellte Menge hinausgehen, können wir nach unserer Wahl behalten oder, auf Kosten des Verkäufers, zurücksenden. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt uns – ohne Gewähr einer Nachfrist – zur Ablehnung der verspäteten Lieferung und bei Sukzessiv-
Lieferungen zur Stornierung des Bestellrestes. In jedem Falle sind wir zur Eindeckung der verspätet gelieferten Waren auf Kosten des Auftragnehmers sowie zur Geltendmachung des sonstigen Schadens berechtigt.

Versand:
Ohne entsprechende Versandunterlagen wird die Lieferung nicht als Auftragserfüllung übernommen bzw. weiter behandelt, sondern lagert auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers. Die Lieferung hat sachgemäß und transportmittelgerecht verpackt, insbesonders aber nach unseren Versandvorschriften abgefertigt zu werden. Aus der Nichtbeachtung derartiger Anweisungen
entstehenden Schäden trägt der Auftragnehmer. Eine Versicherung der gelieferten Ware gegen Transport- oder andere Schäden hat nur über ausdrücklichen Auftrag zu erfolgen, andernfalls wir für deren Kosten nicht aufkommen.

Preis:
Die Preise verstehen sich mangels besonderer Vereinbarung verpackt, frei geliefert Empfangsstelle , entladen und sind
Fixpreise, die aus keinem wie immer gearteten Grund einer Erhöhung erfahren können.


Rechnung:
Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung gleichzeitig mit der Lieferung – für jede Sendung gesondert – an unseren Einkauf in Altheim zu senden. In der Rechnung ist der Ort, für welchen die Bestellung erfolgte, zu nennen und der gelieferte Artikel mit der vollen, von uns angegebenen Benennung, unter Bezugnahme auf unsere Bestellnummer anzuführen. Verspätete Berechnung verzögert die Zahlung!


Zahlung:
Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung auf ein schriftlich bekanntzugebendes Konto. Mangels besonderer
Vereinbarungen gilt als Zahlungsbedingung die Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Fakturenerhalt mit 3 % Skonto oder netto nach 90 Tagen.


Fertigungsunterlagen:
Vom Auftraggeber beigestellte Muster, Modelle, Zeichnungen, Klischees und sonstige Behelfe bleiben unser geistiges Eigentum, über das wir frei verfügen können und als solches zu kennzeichnen ist. Diese Behelfe dürfen lediglich zur Ausführung unserer Aufträge verwendet und betriebsfremden dritten Personen weder zugänglich gemacht noch überlassen werden. Sie sind uns nach Auslieferung des Auftrages kostenlos zu retornieren.


Eigentumsvorbehalt, Retensionsrecht, Zessionen:
Der Auftraggeber anerkennt keinen Eigentumsvorbehalt. Der Auftragnehmer verzichtet auf ein Retensionsrecht an den zu liefernden Gegenständen. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, Forderungen aus diesem Auftrag zu zedieren, Zessionen werden von uns nicht anerkannt.


Gewährleistung und Garantie:
Bei Lieferung mangelhafter Ware sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und uns auf Kosten des Auftragnehmers anderweitig einzudecken. Wir haben das Recht, eine Ersatzlieferung vertragsgemäßer Ware zu verlangen oder die mangelhafte Ware zu dem durch Sachverständige festgestellten geringerem Wert zu behalten. Die Übernahme der Ware beinhaltet nicht die Genehmigung des Mangels. In allen Fällen bleibt der Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers wird mangels besonderer Vereinbarung mit zwei Jahren nach Übernahme der Ware durch den Auftraggeber vereinbart. Die Rügepflicht nach dem HGB wird für die Auftraggeberin einvernehmlich auf eine Woche ab Kenntnis des Rügegrundes verlängert. Der Auftragnehmer garantiert für gelieferte Waren und Leistungen die Erfüllung aller in den beteiligten Anwendungsbereichen (BRD, Österreich) herrschenden Normenstandards (Stand der Technik).


Betriebsstörung:
Betriebsstörungen und Betriebsstillstände in unserem Werk, Mobilisierung und Krieg sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entheben uns von der Übernahme der bestellten Ware und befreien uns von jeder Schadenersatzverpflichtung. Betriebsstörungen und Betriebsstillstände im Betriebe des Auftragnehmers, Mobilisierung und Krieg sowie sonstige Fälle
höherer Gewalt, welche diesen an der rechtzeitigen Lieferung der von uns bestellten Ware hindern, berechtigen uns zur Stornierung des Auftrages. Wir sind in diesem Falle nach unserer Wahl berechtigt, nach Aufhebung des Lieferungshindernisses Lieferung zu verlangen. Von unserer Wahl ist der Auftragnehmer durch uns mit eingeschriebenem Brief zu verständigen.

Patente, Musterschutz, Urheberrechte:
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei etwa aus der Lieferung und/oder Leistungen entstehenden patent-, musterschutz oder urheberrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten und uns den uneingeschränkten Gebrauch der gelieferten Sachen und/oder erbrachten Leistungen zu gewährleisten.


Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort gilt, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, der bestellungsmäßige Bestimmungsort der Sendung. Hiebei reist die Ware auf Gefahr des Auftragnehmers. Bei Dienstleistungen wie z.Bsp Montagen am Erfüllungsort garantiert der Auftragsnehmer die Erfüllung und Einhaltung der einschlägigen österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetze wie AuslBG § 18 Absatz 12 und 13. Bei Verstössen ist der Auftraggeber vom Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.


Gerichtsstand:
Sämtliche Streitigkeiten aus Lieferungsverträgen unterliegen für beide Teile der auschließlichen Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Mauerkirchen, Oberösterreich. Das Auftreten von Streitigkeiten berechtigt den Auftragnehmer nicht, fällige Lieferungen und/oder Leistungen zurückzuhalten bzw. einzustellen. Information zu den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Entsprechend § 22 Datenschutzgesetz teilen wir Ihnen mit, daß wir personen-bezogene Daten auf unserer Datenverarbeitungsanlage speichern und verarbeiten.Art der Daten und Zweck der Verarbeitung wird ausschließlich durch die Notwendigkeit der Durchführung unserer Geschäftsverbindung bestimmt. Übermittlungen von Daten sind nur zulässig bei gesetzlichen Pflichten und zur Abwicklung des Geld- und Zahlungsverkehrs. Jegliche sonstige Übermittlung bedarf Ihrer Zustimmung.

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